Allgemeine Geschäftsbedingungen
Malerfirma Faust · [Inhaber-Vorname] Faust · Parkstraße 34, 06193 Petersberg OT Gutenberg
Hinweis: Diese AGB gelten für Verträge über Maler- und Lackierarbeiten sowie damit verbundene Nebenleistungen. Für Bauverträge nach § 650a BGB können ergänzend die Regeln des VOB/B einbezogen werden, sofern dies zwischen den Parteien vereinbart wurde.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Malerfirma Faust, Inhaber [Inhaber-Vorname] Faust, Parkstraße 34, 06193 Petersberg OT Gutenberg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Ausführung von Maler-, Lackier-, Tapezier- und verwandten Handwerksarbeiten.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(3) Die Vor-Ort-Besichtigung sowie die Erstellung eines Kostenvoranschlags sind bei Verbraucherverträgen kostenfrei, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich; unwesentliche Überschreitungen (bis zu 15 %) sind zulässig, sofern der Auftraggeber unverzüglich informiert wird.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenleistungen (z. B. Möbelrücken, Abdeckarbeiten, Entsorgung) sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(2) Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln des Maler- und Lackiererhandwerks aus. Bei Untergründen, deren Beschaffenheit vor Arbeitsbeginn nicht vollständig geprüft werden kann (z. B. verdeckte Feuchtigkeit, Vorstriche, alte Farbschichten), können ggf. Zusatzarbeiten erforderlich werden. Diese werden dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt und gesondert vereinbart.
(3) Der Auftraggeber sorgt für eine geeignete, zugängliche Arbeitsstätte, freien Zugang zur Baustelle sowie für ausreichende Strom- und Wasserversorgung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen (bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen).
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 2.500 € (brutto) ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 30 % des Auftragsvolumens bei Vertragsschluss und weitere Zwischenzahlungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB).
§ 5 Ausführungsfristen und Termine
(1) Angegebene Ausführungsfristen sind Anhaltspunkte und keine verbindlichen Fixtermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, extremes Wetter, Materiallieferengpässe) verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Verzögerungen.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald ihm deren Fertigstellung angezeigt worden ist und eine etwaige vertraglich vorgesehene Abnahmeprüfung stattgefunden hat. Erweist sich die Leistung als vertragsmäßig, hat der Auftraggeber die Abnahme zu erklären.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Bei Verbraucherverträgen fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber ausdrücklich in Textform auf, die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, und weist auf die Rechtsfolgen der Abnahmefiktion hin.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme. Bei Unternehmern gilt für nicht-Bauleistungen eine verkürzte Frist von einem Jahr, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (z. B. per E-Mail) anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung). Erst nach zweimal erfolgloser Nacherfüllung oder deren Verweigerung stehen dem Auftraggeber weitergehende Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Mängel, die auf mangelhafte Vorleistungen anderer Gewerke, ungeeignete Untergründe (soweit nicht offensichtlich) oder eigenverantwortliche Änderungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Details werden auf Anfrage mitgeteilt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Verwendete Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist (bei fest mit dem Bauwerk verbundenen Materialien gelten die Einschränkungen des § 946 BGB).
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet die für die Auftragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher, die einen Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder als Fernabsatzvertrag (z. B. via Anfrage über das Kontaktformular und anschließende Vertragsanbahnung per E-Mail/Telefon) abgeschlossen haben, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Malerfirma Faust
[Inhaber-Vorname] Faust
Parkstraße 34, 06193 Petersberg OT Gutenberg
E-Mail: info@malerfirma-faust.de
Telefon: +49 (0)177 78 39158
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Malerfirma Faust, [Inhaber-Vorname] Faust, Parkstraße 34,
06193 Petersberg OT Gutenberg, info@malerfirma-faust.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung: __________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________
Name des/der Verbraucher(s): __________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Stand: [Datum der letzten Aktualisierung]